Mahlzeit, ich bin das neue Jahr 2019. Zugegeben, ich bin schon ein paar Tage alt, dafür bringe ich für Autofahrer mal wieder ein paar Änderungen mit. Zum Beispiel sind ab sofort Erstzulassungen online möglich, erste Fahrverbote stehen an und auch bei den Typklassen gibt es neues. Ein Überblick.
Neu in 2019: Wo drohen Fahrverbote?
Wichtigste Neuerung: In Stuttgart gilt für ältere Diesel (Euro 4 und abwärts) Fahrverbot. Und zwar im gesamten Stadtgebiet. Ab Januar sind vorerst nur Auswärtige betroffen, ab April aber auch Einheimische. Nicht betroffen sind hingegen Taxis, Oldtimer (H-Kennzeichen), Reisebusse oder Einsatzfahrzeuge. Weitere Fahrverbote drohen in Hamburg, Frankfurt/Main sowie Mainz. Ab dem 1. Februar außerdem in Hessen. Diesel mit Euro 4 und abwärts sowie obendrein Benziner mit Euro 2 und 1 sind dann mancherorts tabu. Ab September sogar Euro-5-Diesel. Möglich ist eine Fahrverbotszone zwischen A661 (Norden und Osten), A3 (Süden) und A5 (Westen). Aber: Hessen will gegen die gerichtliche Anordnung klagen. So richtig fix sind Fahrverbote in Hessen daher (noch) nicht, aber wahrscheinlich.
Wann kann ich mein Auto online zulassen?
Immerhin habe ich auch gute Nachrichten dabei. So sind fortan Erstzulassungen und Ummeldungen per Internet möglich. Wann genau, ist zwar noch nicht bekannt, irgendwann 2019 soll es aber so weit sein. Allzu schwer dürfte die Umsetzung jedenfalls nicht sein, schließlich sind mit dem neuen Personalausweis samt Online-Funktion Wiederzulassungen bereits seit 2017 erlaubt.
Was ist eine „Section Control“?
Weniger schön ist die neue „Section Control“. Dahinter versteckt sich eine neue Art des „Blitzens“. Gemessen wird allerdings nicht das Tempo, sondern die Zeit in einem bestimmten Abschnitt (Section). Die Section Control ist also eine Abschnittskontrolle, bei welcher auf einer bestimmten Strecke eine bestimmte Zeit nicht unterschritten werden darf. Probiert wird die neue Idee vorerst nur vom Land Niedersachsen auf der B6 bei Laatzen nahe Hannover.
Was bitte heißt RDE?
Ebenfalls neu ist die Abgasmessung per RDE. Das Kürzel steht für Real Driving Emissions und somit für einen Realtest der Fahrzeuge direkt auf der Straße statt wie früher im Labor. RDE greift aber erst ab dem 1. September 2019, während der neue Zyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) für Neuzulassungen bereits seit dem 1. September 2018 gilt. Mit dem neuen Test will der Gesetzgeber die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide und Partikel garantieren, die eben nur bei einer realen Fahrt zu messen sind.
Was ändert sich bei den Typklassen?
Bei der Autoversicherung ändern sich wiederum etliche Typklassen, betroffen sind rund elf Millionen Autofahrer. Für 5,7 Millionen Kfz-Halter werden die Policen teurer, für 5,4 Millionen Autobesitzer hingegen günstiger. Des einen Freud, des anderen Leid.
Wer muss zur Hauptuntersuchung?
Obacht gilt außerdem bei der HU-Plakette. Alle Autobesitzer mit einer orangen Plakette müssen dieses Jahr zum TÜV. Autos, welche die Hauptuntersuchung bestehen, erhalten als Ausgleich eine gelbe Plakette.
Was ist mit der Lkw-Maut?
Neuerungen bedeute ich auch für die Lkw-Maut – leider keine guten. Aufgrund eines neuen Wegekostengutachtens zieht der Bund nämlich die Lkw-Maut an. Wobei jetzt auch die Lärmemissionen der Brummis einbezogen sind. So will der Staat bis 2022 um die 4,16 Milliarden Euro mehr einnehmen. Ausgenommen sind Lkws mit Elektroantrieb. Zwar muss der Bundestag das Gesetz noch abwinken, das aber ist wohl Formsache.
Neu in 2019: Warum dürften E-Autos nicht mehr leise sein?
Elektroautos sind ein gutes Stichwort. Denn ab 2019 müssen Stromer einen Warnton erzeugen. Für Neuwagen ist daher ab dem 1. Juli ein akustisches Warnsystem Pflicht. Und zwar nicht nur für reine E-Autos, sondern auch für Hybridfahrzeuge. „Schuld“ in diesem Fall ist aber nicht der deutsche Gesetzgeber, sondern die EU. Diese schrieb Stromern bereits 2014 ein Warnsystem vor: AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System). Dieses erzeugt bis 20 km/h einen Warnton, der sich wie ein Verbrenner anhört und das Beschleunigen ebenso wie Bremsen „erkennbar“ macht. So sollen Fußgänger, Biker, Senioren und Sehbehinderte Elektroautos besser hören. Tatsächlich sind diese wegen ihrer leisen Fahrgeräusche bei niedrigem Tempo kaum wahrnehmbar und eben das soll AVAS ändern. Daher ist AVAS vom Fahrer auch nicht abschaltbar. Ganz neu ist die Idee übrigens nicht, Nissan verbaut ein solches Warnsystem bereits in seinem Leaf.
in 2019: Welche Steuervorteile für E-Dienstwagen gibt es?
Elektroautos werden obendrein interessanter und zwar als Dienstwagen. Arbeitnehmer, die ein Elektro– oder Hybridauto fahren, müssen fortan nur noch 0,5 statt 1,0 Prozent als geldwerten Vorteil versteuern. Das Aber folgt prompt: Die Steuervergünstigung gilt nur für Fahrzeuge, deren Anschaffung zwischen dem 1. Januar 2019 sowie dem 31. Dezember 2021 erfolgt. Ob Kauf oder Leasing, ist dabei egal. Die Steuern berechnen sich zudem am Listenpreis des Wagens. Heißt: Je teurer das Auto, desto höher die Versteuerung.