Alles neu macht der … Februar?!

Stau

Was genau sich 2020 rund um das Thema Straßenverkehr ändert, lässt sich jetzt noch nicht exakt absehen, denn beispielsweise bei uns in Deutschland will sich der Bundesrat mit der Straßenverkehrsordnung erst ungefähr Mitte Februar beschäftigen. Entsprechende Änderungsanträge werden also dann entschieden. Geplant sind mehrere Änderungen, einige davon will ich dir gerne vorstellen.

Das Drama mit der Rettungsgasse

Immer wieder sind Meldungen in den Medien zu finden, dass auch 2019 Menschen scheinbar ganz bewusst keine Rettungsgasse gebildet haben oder dass sich die ganz besonders Schlauen unter den eiligen Verkehrsteilnehmern sogar den durch die Rettungsgasse brausenden Einsatzfahrzeugen zwanglos angeschlossen haben. Diesen sogenannten „Rettungsgassen-Rüpeln“ droht in diesem Jahr ein höheres Bußgeld für ihre Verfehlungen.

Allerdings ist noch nicht wirklich spruchreif, ob es dazu kommt, denn erst der Bundesrat entscheidet verbindlich über Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Das wird im Februar geschehen. Anstelle der bisher üblichen 200 Euro Bußgeld sollen wahrscheinlich demnächst 320 Euro plus ein Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in der Flensburger Strafpunktekartei auf die jenigen zukommen, die nicht imstande sind (oder imstande sein wollen), ordnungsgemäß eine Rettungsgasse zu bilden.

Kann denn Parken Sünde sein …?

Definitiv! Verkehrsminister Scheuer hat sich auf die Fahnen geschrieben, ab 2020 Falschparker stärker zu bestrafen und für Radfahrer die deutschen Straßen sicherer zu machen. Bisher hat das Falschparken in zweiter Reihe bzw. das Stehenbleiben auf Geh- und Radwegen lächerliche 15 bis 30 Euro Strafe gekostet. Der Tarif wird drastisch angehoben. Es kostet demnächst 100 Euro, auf Geh- oder Radwegen oder auf einem sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer am Fahrbahnrand anzuhalten. Auch das Parken in zweiter Reihe wird mit bis zu 100 Euro Bußgeld bestraft.

Platz da, hier kommt ein Radfahrer, der überleben will

Dass Radfahrer seitlich zu dicht von Autos passiert werden, gehört zu einem stetigen Ärgernis und einer andauernden Gefährdung, die Radler alltäglich auf Deutschlands Straßen hinnehmen müssen. Künftig soll für Fußgänger, E-Tretroller und Radfahrer ein Mindestabstand von 1,5 m innerhalb geschlossener Ortschaften und 2 m außerhalb geschlossener Ortschaften gelten. Völlig neu: Demnächst soll es ein Verkehrsschild geben, das Autos in bestimmten Bereichen das Überholen von Zweirädern ganz untersagt. Außerdem können sich Radfahrer darauf freuen, dass bald der grüne Pfeil beim Rechtsabbiegen auch für sie gilt und sie nicht an jeder Ampel zwingend bei Rot abbremsen müssen.

Umweltbonus, digitales Autoradio und weitere Diesel-Fahrverbote

Ein wild gemischtes Bündel von Neuerungen kommt 2020 auf die Verkehrsteilnehmer zu.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, elektrisch mobil zu werden, sollte sich mit allen Neuerungen zum Thema Umweltbonus befassen, denn es gibt künftig mehr Geld für die Anschaffung von E-Autos vom Staat.
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Erst ab Ende des Jahres im Dezember 2020 wird es Pflicht, dass alle Neuwagen mit einem DAB+ Autoradio ausgestattet sein müssen. DAB+ besitzt im UKW-Bereich ein größeres Programmangebot als viele herkömmliche Autoradios. Kritiker bezweifeln allerdings, ob diese Maßnahme sinnvoll ist und stellen deshalb die Frage, ob man nicht gleich auf Internetstreaming für den Radioempfang am Steuer hätte umstellen sollen.

In Hamburg und Stuttgart steht zur Debatte, ob angesichts der immer noch zu hohen Feinstaubwerte in bestimmten Stadtbereichen die Fahrverbote für Diesel verschärft werden sollen. Wer betroffen ist und auf entsprechenden Strecken unterwegs sein mag, sollte sich aktuell informieren, wo und wie Verbote bestehen.

Lappenland: Neuerungen rund um den Führerschein

Wer seinen Führerschein auf einem Automatikwagen erworben hat, muss demnächst nicht noch eine komplett neue amtliche Prüfung ablegen, um auch einen Wagen mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen. Eine Eignungsprüfung durch einen Fahrlehrer soll künftig reichen, der einige zusätzliche Fahrstunden vorausgehen müssen. Die Prüfungsgebühren für eine weitere amtliche Prüfung entfallen bei solch einer Regelung.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Leicht-Motorräder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum nach einer praktischen und theoretischen Ausbildung von 13,5 Stunden ohne zusätzliche Prüfung von Autofahrern bewegt werden dürfen, die mindestens 25 Jahre alt und seit 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind.

Ob Jugendliche einen Mopedführerschein mit 15 oder 16 Jahren erwerben können, dürfen die Bundesländer demnächst selbst entscheiden.

Versicherungsbeiträge, Abbiegeassistent für Lang-Lkw und HU-Plaketten-Farbe

Es steht eine Veränderung der Typklassen der Kfz-Versicherungen an. Bei den Neueinstufungen profitieren 4,6 Millionen Autofahrer, leider müssen 6,5 Millionen draufzahlen. (Die Typklassen werden entsprechend dem Schadensrisiko für die unterschiedlichen Fahrzeugmodelle eingeteilt – nach dem Schadensrisiko richtet sich der Versicherungsbeitrag.)

Besonders lange Lkw (18,75 bis 25,25 Meter) müssen einen sogenannten Abbiegeassistenten erhalten. Außerdem sollen diese Giga-LKW blinkende Seitenmarkierungsleuchten besitzen. Diese Ausstattung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ab dem 1. Juli 2020.

Ein Blick aufs Nummernschild lohnt sich immer: Wer eine blaue Plakette dort vorfindet, muss in diesem Jahr seine Hauptuntersuchung durchführen. Ist die geschafft, wird es stattdessen eine braune Plakette geben – und Ruhe vor dem TÜV bis 2022.