EU-Führerschein: Wann brauchst du den neuen „Lappen“?

Führerschein und Fahrzeugschein

Tach mein Freund, ich bin dein Führerschein. Falls du es noch nicht gehört hast: Ich bin nicht mehr ewig gültig. Jedenfalls dann, wenn du mich noch in Rosa oder gar grauer Form besitzt. Ja genau, ich meine die alten Lappen. Den in Rosa vor dem neuen EU-Führerschein und den ganz alten grauen, der irgendwann vor 100 Jahren ausgegeben wurde. So einen hast du noch? Dann solltest du den umtauschen – weil du musst.

Warum der alte Lappen ausläuft…

Wie warum? Na wegen der neuen EU-Verordnung, die 2033 greift. Ab dann sollen Führerscheine absolut fälschungssicher sein. Außerdem will die EU ab 2033 alle Führerscheine in einer Datenbank erfassen. So will Europa Missbrauch verhindern. Ob das klappt? Gute Frage, ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung. Doch weißt du was? Das spielt überhaupt keine Rolle. Denn wenn du deinen alten Lappen nicht umtauscht, hast du quasi keine Fahrerlaubnis mehr. Immerhin ist die EU so nett und gibt dir Zeit. Sogar viele Jahre.

Welche Führerscheine sind nicht betroffen?

Es gibt sogar Führerscheine, die gar nicht betroffen sind. Und zwar dann, wenn du mich ab bzw. nach dem 19. Januar 2013 erhalten hast. Schau’ einfach mal auf mein Ausstellungsdatum. Ab dem 19.01.2019 bis du sicher. Weil ich dann schon die neue Laufzeit von maximal 15 Jahre beinhalte. Laufzeit? Richtig gelesen. Meine neuen Versionen sind generell auf 15 Jahre befristet. Danach musst du deinen Lappen neu beantragen. Das kostet dich aber nur eine Gebühr (ca. 25 Euro) sowie ein neues Passfoto. Eine Prüfung oder irgendwelche ärztlichen Atteste musst du nicht ab- oder vorlegen.

Außer du bist Brummi- oder Busfahrer. Dann musst du dich sehr wohl regelmäßig einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Davon ab sind Lkw-Führerscheine ab 1. Januar 1999 eh auf maximal fünf Jahre befristet. Frühere Führerscheine (Klasse 2 bzw. C und CE) gelten hingegen bis zum 50. Lebensjahr des Inhabers.

Wie schauen die Umtauschfristen vor 1999 aus?

Bis wann du nun deinen Lappen umtauschen musst? Das hat der Gesetzgeber gestaffelt, damit die vielbeschäftigten Beamten bloß nicht von einem Ansturm überrascht werden. Clever, oder? Wichtig ist jedenfalls entweder dein Geburtsjahr oder das Datum meiner Ausstellung. Die erste Frage an dich ist daher, WANN dein Führerschein ausgestellt wurde. Vor 1999 bzw. bis zum 31. Dezember 1998? Dann gelten für dich diese Umtauschfristen, die sich nach dem Jahr deiner Geburt richten.

GeburtsjahrDeadline zum Umtausch
vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Bin ich hingegen nach 1998 bzw. ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, staffelt sich die Umtauschfrist nach dem Datum der Ausstellung. Dein Geburtsjahr ist also egal, denn in dem Fall gelten diese Deadlines:

Ausstellungsjahr FührerscheinDeadline zum Umtausch
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033

Wo musst du den neuen Lappen beantragen?

Du siehst, du hast noch massig Zeit, um mich in neuer Version zu beantragen. Das machst du übrigens auf dem Straßenverkehrsamt bzw. der dortigen Führerscheinstelle. Willst du mich umtauschen, brauchst du diese Dinge:

deinen alten Führerschein,
Personalausweis oder Pass,

Hast du deinen Wohnort gewechselt, benötigst du außerdem eine Abschrift der Führerscheinstelle, die deinen Lappen einst ausstellte. Den alten Führerschein kannst du behalten, allerdings wird dieser vom Amt ungültig gemacht.

Wie schauen die neuen Führerscheine eigentlich aus?

So wie neuen Ausweise. Oder wie deine Girocard. Also eine kleine handliche Scheckkarte. Geld am Automaten kannst du mit dem neuen Lappen aber nicht ziehen. Dafür bin ich künftig in der gesamten EU gleich, was Kontrollen deutlich einfacher macht.

Was ist, wenn du ohne (gültigen) Führerschein erwischt wirst?

Dann ist ein Bußgeld fällig. Und zwar von 10 Euro.

Wie schaut es mit den Führerscheinklassen aus?

Eine gute Frage, denn diese sind in meiner neuen Version tatsächlich angepasst. Als Autofahrer mit der Klasse 3 hast du künftig die Klassen B, BE, C1 sowie C1E. Außerdem die Klasse A1 (Motorrad bis 125 cm³), wenn du mich vor dem 1. April 1980 erhalten hast. Sonst nicht. Bei den Motorrädern wird die alte (beschränkte) Klasse A zu A2 (bis 35 kW). Willst du die unbeschränkte Klasse A, musst du nach zwei Jahren noch mal eine praktische Prüfung ablegen. Viel Glück!