Wenn du mit mir im Ausland eine Verkehrssünde begehst, so können hohe Strafen auf dich zu kommen. Welches Strafmaß genau angewendet wird, ist allerdings von Land zu Land verschieden. Nichtsdestotrotz wird dir als Fahrzeughalter früher oder später ein Brief von der Behörde des jeweiligen Landes zugestellt. Natürlich kannst du gegen diesen Bescheid im späteren Verlauf einen Widerspruch einlegen. Hier gibt es aber einige Aspekte, die du berücksichtigen musst. Wenn du keinen Einspruch einlegst, so wird die Strafe rechtskräftig und kann anschließend vom Bundesamt für Justiz vollends vollstreckt werden.
Strafen zahlen oder nicht?
Viele Autofahrer ignorieren einfach den Bußgeldbescheid einer ausländischen Behörde und versuchen mit einer „Abwarten-Technik“ den Strafen zu entgehen. Allerdings ist dies ein sehr unkluger Zug. Denn wer einen ausländischen Strafzettel nicht bezahlt, dem droht gemäß des § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Schon seit geraumer Zeit gibt es in der EU das sogenannte Vollstreckungsabkommen. Dieses Abkommen besagt, dass ab einer Bagatellgrenze von 70,00 € in Deutschland vollstreckt werden darf, wenn es im Ausland zu einer Verkehrssünde kam. Darüber hinaus können selbst bei geringeren Strafbeträgen bestimmte Bearbeitungsgebühren hinzukommen und die Endsumme erhöhen. Somit solltest du dich bei Unstimmigkeiten lieber mit einem Anwalt in Verbindung setzten und alles weitere besprechen. Denn ansonsten kann es im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens zu einer Haftstrafe kommen.
Die länderspezifischen Strafen
Je nach Land und Verkehrssünde können die Strafen natürlich immer unterschiedlich ausfallen. Zudem gibt es auch Länder, in denen nur der Fahrzeughalter belangt wird, auch wenn dieser das Auto zum Zeitpunkt der Verkehrssünde nicht gefahren ist. Ein gutes Beispiel hierfür wäre Italien. Hier ist diese Verfahrensweise üblich und somit würde dir als Fahrzeughalter eine Strafe drohen, auch wenn beispielsweise dein Bruder mit mir in den Urlaub gefahren ist. Du musst nun den Behörden gegenüber beweisen, dass du zum Zeitpunkt des Delikts nicht mit mir unterwegs warst. Erst dann wird eine Vollstreckung nicht in Kraft treten. In solchen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung bares Gold wert. Denn hier können dich die Fachleute umfassend beraten und dir weitere passende Möglichkeiten aufzeigen. Falls du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, so solltest du dich bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsberatung beraten lassen und im Anschluss weitere Schritte einleiten.
Übliche Strafen beliebter Reiseziele
Du hast deinen nächsten Urlaub geplant und möchtest mit mir und deiner ganzen Familie ins Ausland fahren? Dann solltest du dich tunlichst an die vorgeschriebenen Gesetzte und Geschwindigkeiten halten. Ansonsten kann der so lang herbeigesehnte Urlaub zu einem teuren Horrortrip werden. Ich möchte dir nachfolgend ein paar beliebte Reiseländer mit ihren Strafenkatalog vorstellen und hoffe natürlich, das du nicht in die Bedrängnis kommst, diese zu zahlen.
Bulgarien
Besonders der Goldstrand in Bulgarien lockt jährlich viele Einheimische und Touristen nach Bulgarien. Doch leider meinen es viele Autofahrer mit ihrem Gasfuß zu gut und wandeln ihre ausgelassene Urlaubsstimmung zu einer teuren Bußgeldzahlung um. Auf diese Summen musst du dich in Bulgarien bei Verkehrssünden gefasst machen.
- bei Alkohol am Steuer gehen die Strafen ab 255,00 Euro los
- ein Überholverstoß wird ab 25,00 Euro geahndet
- ein Rotlichtverstoß beginnt mit einem Bußgeld von 50,00 Euro
- bei 20 km zu schnell droht ein Bußgeld ab 25,00 Euro
- bei mehr als 50 km zu schnell droht ein Bußgeld ab 120,00 Euro
- Smartphone-Nutzung während der Fahrt beginnt ab 25,00 Euro
Kroatien
Du möchtest fernab deiner Heimat einmal richtig entspannen und übersiehst in Kroatien die ein oder andere rote Ampel? Dann hast du schlechte Karten. Denn in Kroatien gibt es nicht nur eine unglaublich schöne und entspannende Atmosphäre, sondern vor allem Bußgelder die es in sich haben. Schon wenn du dein Smartphone während der Fahrt zückst, wirst du deinen Geldbeutel um einiges leichter machen:
- bei Alkohol am Steuer gehen die Strafen ab 95,00 Euro los
- ein Überholverstoß wird ab 90,00 Euro geahndet
- ein Rotlichtverstoß beginnt mit einem Bußgeld von 270,00 Euro
- bei 20 km zu schnell droht ein Bußgeld ab 65,00 Euro
- bei mehr als 50 km zu schnell droht ein Bußgeld ab 400,00 Euro
- Smartphone-Nutzung während der Fahrt beginnt ab 65,00 Euro
Spanien
Noch einen Zacken schärfer wird es Bußgeld-technisch in Spanien. Wer es hier mit den Cocktails zu gut meint, der kann sich von mehreren hundert Euro verabschieden. Zwar sind die Spanier sehr gastfreundlich und herzlich. Nichtsdestotrotz verstehen sie bei Verkehrssünden überhaupt keinen Spaß und ahnden diese sehr hoch:
- bei Alkohol am Steuer gehen die Strafen ab 500,00 Euro los
- ein Überholverstoß wird ab 200,00 Euro geahndet
- ein Rotlichtverstoß beginnt mit einem Bußgeld von 200,00 Euro
- bei 20 km zu schnell droht ein Bußgeld ab 100,00 Euro
- bei mehr als 50 km zu schnell droht ein Bußgeld ab 600,00 Euro
- Smartphone-Nutzung während der Fahrt beginnt ab 200,00 Euro